Das Gefieder ist schwarz; bei entsprechenden Lichtverhältnissen schillert es grünlich. Das auffälligste äußerliche Merkmal ist ein gelber Hautlappen an beiden Kopfseiten, der jeweils bis zum Hinterkopf reicht. Der zweite Farbtupfer des Vogels ist ein gelber Schnabel. Beos können zwischen 26 cm und 35 cm groß werden.
Beheimatet ist der Beo in Sri Lanka, Südwest-Indien, Ostindien, dem Himalayagebiet, Hinterindien, Borneo, Java und den Kleinen Sundainseln. In den tropischen Wäldern lebt er paarweise oder in kleinen Familienverbänden.
Der Beo besitzt ein munteres Wesen. Wegen seiner ausgesprochenen Sprachbegabung ist er nicht nur in seiner Heimat ein beliebtes Heimtier. Allerdings sind die vom Beo erzeugten Töne laut. Die Vögel haben eine Lebenserwartung von etwa 15 Jahren.
Als Weichfresser ernähren sich Beos vor allem von Früchten und Insekten.
Hirtenmainas sind monogam und bilden Paare. Ihre Brutzeit variiert je nach Ort, liegt aber normalerweise zwischen April und Juli. Das Paar baut ein Nest in einem Loch in einem Baum und kleidet es mit Zweigen, Blättern und Federn aus. Das übliche Gelege besteht aus 2 oder 3 Eiern, die von beiden Eltern bebrütet werden. Die Küken werden in der Regel einen Monat nach dem Schlüpfen flügge. Beo-Hirtenmainas können 2-3 Bruten pro Jahr produzieren.
Der Beo wird in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN geführt und wird global als nicht gefährdet (least concern) beurteilt.
Allerdings hat die Fähigkeit der Art, Geräusche und menschliche Stimmen nachzuahmen, dazu geführt, dass große Nachfrage zur Haltung als Haustier und in Folge wirtschaftliches Interesse an dieser Art entstand. Nachdem nun schwere Bestandseinbußen auf regionalen Ebenen zu verzeichnen waren, wird der Beo seit 1997 auf Appendix II des Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES geführt. Somit darf die Art nur unter bestimmten Bedingungen in den Handel gebracht werden.
Diese Einschränkung des internationalen Handels wurde auch auf europäischer Ebene vorgeschrieben und findet in Anhang B der EU-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 beziehungsweise EG-Verordnung 407/2009 der Europäischen Union ihren Niederschlag.
Laut der Roten Liste der IUCN ist die Hirtenmaina in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet lokal weit verbreitet, aber es liegt keine Schätzung der Gesamtpopulation vor. Gegenwärtig wird diese Art auf der Roten Liste der IUCN als nicht gefährdet (LC) eingestuft, aber ihr Bestand ist heute abnehmend.